Immobilienkaufberatung und Hauskaufberatung für das Bundesland Bayern.
Immobiliensachverständiger und Hausgutachter in der Metropolregion München, Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberfranken, Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken.

Immobiliensachverständiger Hans-Jörg Beifuß
E-Mail:
hj.beifuss@t-online.de
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unsere Immobilienkaufberatung interessieren.
Wir arbeiten schwerpunktmäßig in der Metropolregion München, sowie im gesamten Bundesland Bayern vom Standort 85399 Hallbergmoos (Flughafen München).
Technische Immobilienankaufberatung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohnimmobilien und Gewerbeobjekte.

Immobilienkaufberatung - damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
Unabhängig von Kauf einer Neu- oder Gebrauchtimmobilie, ist der Erwerb ohne Einschaltung eines Bausachverständigen ein unkalkulierbares Risiko.
Wir minimieren mit unserer IMMOBILIEN - KAUF - BERATUNG, dass Risiko eine mangelhafte, verkaufsoptimierte und / oder eine Schrottimmobilie zu erwerben. Sie erhalten durch unsere Risikoabwägung die Grundlage für Ihre Kaufentscheidung aus bautechnischer Sicht.

Bewertung der baulichen Substanz bei einer Immobilienkaufberatung.
Wir prüfen die bauliche Substanz von Gebäuden, um finanziellen Risiken aus bautechnische Sicht zu minimieren, um in diesem Bereich für unsere Kunden, Planungs- und Finanzierungssicherheit zu verschaffen.
Im Rahmen unserer Immobilienkaufberatung werden zunächst offensichtliche und frei zugängliche und Bauteiloberflächen von Gebäuden begutachtet. Anhand verschiedener Schadensbilder erläutern wir die möglichen Folgen. Bestehen begründete Zweifel an der Zustandsbeschreibung der Immobilie, empfehlen wir weitere Untersuchungen vorzunehmen.
Mögliche Leistungen bei einer Immobilienkaufberatung in der Metropolregion München und Bayern.
Unterlagen / Plausibilitätsprüfungen
Sofern vorhanden, stellt der Auftraggeber nachfolgende Unterlagen zur Verfügung:
- Bauleistungsbeschreibung
- Exposé
Sind Angaben über Umbau und / oder Instandsetzungsmaßnahmen vom Verkäufer / Makler angegeben, nehmen wir (sofern beauftragt) eine Plausibilitätsprüfung anhand vorgelegter Unterlagen vor.
Prüfung der Bausubstanz
Sofern sichtbar, werden alle Bauteile im Innen- und Außenbereich insbesondere auf der baulichen Substanz begutachtet.
- Mauerwerk und Beton, Zimmerer- und Holzbau, Dacheindeckung, Betonwerkstein, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Estrich, Trockenbau, Fenster, Türen und Rollläden, Treppen, Außenfassaden.
- Begutachtungen von befestigten Außenflächen und Einfriedungen.
- Begutachtung auf Bau-, Feuchte- und Schimmelpilzschäden im Bereich der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, bodentiefen Fensterelementen und erdberührten Bauteilen im Innenbereich.
- Sofern vom Verkäufer oder Makler erlaubt und zugänglich, werden Prüfung von beweglichen Bauteilen z.B. Fenster, Rollläden, Garagentore, WC-Spülkästen, Wasserdruck in Mitwirkung mit dem Auftraggeber vorgenommen.
Fragestellungen vor Ort
Situationsbedingte Fragestellungen an den Makler oder Eigentümer in Mitwirkung mit dem Auftraggeber z.B. zu bekannten:
- Bauschäden und Baumängel
- Ungenehmigte Um- und Anbauten
- Kontaminierung des Bodens
- Dienstbarkeiten
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ersteinschätzung (keine Sachverständigenbewertung) der TGA-Anlagen z.B. Heizungs-, Elektro- und Sanitäranlagen.
Geplante Umbaumaßnahmen
Erste Einschätzung der Umsetzbarkeit (soweit aus der Sichtprüfung und vorliegenden Unterlagen möglich) für geplante nicht genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen.
Kostenschätzungen
Überschlägige Kostenschätzungen (sofern möglich) für die Beseitigung von Bauschäden und Sanierungstau.
- Grobe Kostenschätzungen auf Grundlage einer Sichtprüfung bei der Ortsbegehung z.B. ohne Bauunterlagen, Ursachenermittlungen, Bauteilöffnungen und Grundlagenermittlungen etc. sind nur sehr eingeschränkt und nur für die Beseitigung von Oberflächenschäden in unseren Fachbereichen möglich.
- Wir unterstützen gerne bei Ursachenermittlungen und genaueren Kostenschätzungen in Mitwirkung durch unsere Auftraggeber beauftragte Fachunternehmen und gegebenenfalls erforderliche Sonderfachkräfte.
Zerstörungsfreie Messungen
Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls beauftragt durch:
- Wärmebildkamera (Klimaabhängig).
- Messungen von Oberflächenfeuchte durch elektrische Widerstände.
- Microwellenmessungen mit einer Eindringtiefe bis zu 30 cm (Bauteilabhängig).
- Messungen der relativen Luftfeuchte.
- Innen- und Außentemperatur.
- Wärmemessungen der Bauteiloberflächen durch Infrarotstrahlung.
- Endoskopie in unzugänglichen Bereichen bzw. mit geringfügigen zerstörenden Maßnahmen (Zustimmung vom Eigentümer erforderlich).
Zusammenfassung / Empfehlungen
- Ausführliche mündliche Zusammenfassung über mögliche Risiken aus vorhandenen Erkenntnissen und deren Wahrscheinlichkeit direkt nach der Ortsbegehung.
- Erstellung eines Begehungsprotokolls (sofern beauftragt) mit Fotodokumentation.
- Bei starken Auffälligkeiten z.B. bei der technischen Gebäudeausrüstung, Standfestigkeit (Statik), sowie durch starken Schädlingsbefall etc. sprechen wir Empfehlungen zur weiteren Prüfung durch entsprechende Sonderfachkräfte aus.



Unsere Beratungsleistungen sind realistisch und zeigen Ihnen Risiken und Konsequenzen auf. Die von uns gefertigten schriftlichen Immobiliengutachten, Stellungnahmen sind verständlich, fundiert und gerichtsverwertbar.
Kontakt, Ablauf, Auftrag und Übergabe unserer Immobiliengutachten.
Nach einer telefonischen oder Anfrage per Kontaktformular, erhalten Sie ein detailliertes Angebot mit den Kosten für die gewünschten Leistungen.
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder Änderungswünsche, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sagt Ihnen unser Angebot zu, senden Sie uns bitte das Angebot unterschrieben mit allen Seiten zurück.
Liegt uns das unterschriebene Angebot vor, können wir Ihnen einen vorab bestimmten Termin bestätigen oder zeitnah einen Termin vereinbaren.
Im Anschluss erfolgt eine Ortsbegehung mit Begutachtung aller relevanten Bauteile am vereinbarten Objekt.
Wenn keine schriftliche Stellungnahme vereinbart worden ist, erhält der Auftraggeber eine ausführliche Beratung nach der Ortsbegehung.
Sofern eine schriftliche Stellungnahme bzw. Dokumentation vereinbart ist, erhalten Sie das Gutachten innerhalb der vereinbarten Frist bzw. innerhalb von 14 Werktagen nach der Ortsbegehung.
Immobiliensachverständiger und Hausgutachter in der Metropolregion München, Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberfranken, Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken.
Hausgutachter München
- Immobiliensachverständiger und Hausgutachter in München, Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching bei München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim bei München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach im Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim.
Hausgutachter Niederbayern
- Immobiliensachverständiger und Hausgutachter in Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen, Straubing.
Hausgutachter Schwaben
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Hausgutachter Oberfranken
- Immobiliensachverständiger und Hausgutachter in Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel.
Hausgutachter Oberbayern
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Hausgutachter Oberpfalz
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Hausgutachter Mittelfranken
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Hausgutachter Unterfranken
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Immobiliengutachter und Haussachverständiger in der Metropolregion München und im gesamten bayrischen Raum.
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