Baugutachten / Bauschäden

Baugutachten und Bauschäden für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.


Bausachverständiger und Baugutachter in München, Freising, Landshut, Starnberg, Miesbach, Rosenheim, Dachau, Ebersberg, Ingolstadt, Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien.

Totalschaden eines Gebäudes durch mangelhaft ausgeführtes Streifenfundament.

Das kann mal vorkommen! Seitenverkehrter Einbau eines Dachstuhls in München.

Die Ausführung einer „Weißen-Wanne“ gemäß WU-Richtline ist fehlgeschlagen. Eine fachgerechte Sanierung war nicht möglich. 

Zerbersten eines Betonelements wegen zu hoher Auflagerlast in einer neugebauten Tiefgarage in München. 

Durchführung von Kabelsträngen unter den Fensterelementen sind unzulässig. Ein Rückbau wurde durchgeführt. 

Baugutachten / Prozessvorbereitung / Beweissicherung

Bei immer komplexer werdenden Themenfelder im Bau- und Immobilienbereich beraten wir private Auftraggeber, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltskanzleien, sowie private- und industrielle Investoren.


Gutachtererstellung im Bereich Schäden an Gebäuden

 

  • Baumängel und Bauschäden.
  • Schimmelpilz- und Wasserschäden.
  • Feststellung des Ist-Zustandes (Beweissicherung) von baulichen Anlagen.
  • Prozessvorbereitung in Zusammenwirkung mit einem Rechtsanwalt.

Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.


Durch unser umfassendes Know-how auf unseren Fachgebieten, sind wir für unseren langjährigen Geschäftspartner und Neukunden europaweit tätig. Lassen auch Sie sich von unserer Qualität und umfangreichen Leistungsspektrum überzeugen. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt, sind nachfolgende Unterlagen erforderlich z.B.: 


    • Grundrisszeichnungen, Ansichten und Schnitt
    • Bauleistungsbeschreibung
    • Wärmeschutznachweis 
    • Statik
    • Bodengutachten
    • Vorhandene Gutachten
    • Angebote
    • Rechnungen
    • Produktblätter des Herstellers von Bauprodukten
    • Schriftverkehr z.B. Mangelbeseitigungsaufforderungen, Mängelberichte, Kündigungen etc.

  • Beweissicherungsgutachten

    Beweissicherung z.B. bei Kündigung von Bauverträgen, Insolvenz, Prozessvorbereitung und schlechte Bauleistungen:


    Eine private Beweissicherung durch einen Sachverständigen ist ein geeignetes Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit in einem Streitfall z.B. durch einen weiteren Baufortschritt verloren gehen kann.


    • Dokumentation des Ist-Zustandes des Gebäudes z.B. Leistungsstand, vereinbarte Beschaffenheit, Bauschäden und Baumängel.

    Für Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsimmobilien vor Baubeginn einer Nachbarschaftsbebauung - gehen Sie bitte auf Beweissicherung

  • Fachgebiete Teil 1

    Wir beurteilen Bauleistung und Objekte u.a. in nachfolgenden Fachbereichen auf Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau z.B.:


    • Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung / WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation, Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten, sowie sonstige Handwerksleistungen.
  • Fachgebiete Teil 2

    Weitere Fachgebiete z.B.:


    • Begutachtungen von Bauwerksrissen.
    • Probeentnahmen für die Bestimmungen von Schimmelpilze, Bakterien, Salzbelastungen.
    • Betoninstandsetzung gemäß DAfStb-Richtlinie
    • „Weiße Wanne“ WU-Richtlinie - Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton.
    • Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
    • Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton.
    • Abdichtung von erdberührten Bauteilen.
    • Abdichtung von Innenräumen.
    • Luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken.

    Dränung zum Schutz baulicher Anlagen.


    Schadensanalysen von Wasser- und Schimmelpilzschäden.


    Begutachtung von befestigten Außenanlagen. 

  • Gutachtererstellung / Gutachterzweck

    Wir erstellen Sachverständigengutachten z.B. über:

     

    • Bauschäden und Baumängel.
    • Schimmelpilz- und Wasserschäden.
    • Ist-Zustand von baulichen Anlagen.
    • Prozessvorbereitungen z.B. bei Bauschäden oder Rückabwicklung von Kauf- oder Bauverträgen.

    Gutachterzweck z.B. für:


    • Mangelbeseitigungsaufforderung (durch Verursacher).
    • Vorbereitung eines Rechtsstreites (sachkundiger Parteivortrag)
    • Beweissicherung (sachverständiger Zeugenbeweis).
    • Vorbereitung zu einer Instandsetzung (Sanierungsempfehlungen).

    Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir beraten Sie gerne.

  • Vorgehensweise

    Gutachterleistungen erfolgen wie die im Auftrag bzw. vor Ort vereinbarten Aufgabenstellungen.


    1. Die Erstbegutachtung erfolgt in der Regel in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung bzw. Feuchtemessung, um die Schadenursache festzustellen bzw. weitere erforderliche Maßnahmen zu empfehlen.
    2. Sofern bei der Beauftragung die Aufgabenstellung nicht eindeutig definiert war, entscheidet der Auftraggeber nach der Erstberatung, über eine mögliche Auftragserweiterung bzw. der Auftragnehmer über eine Ablehnung, wenn die geforderten Leistungen nicht in seinem Fachbereichen liegen.  
    3. Sind für die Ursachermittlung schadensverursachende Bauteilöffnungen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber bzw. Fremdunternehmen durchzuführen. Wird der Sachverständige hier trotzdem tätig, stell der Auftraggeber den Sachverständigen von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Die fachgerechte Wiederherstellung obliegt allein den Auftraggeber. 
    4. Bei Aufgabenstellungen, die außerhalb meiner Fachgebiete liegen und für die Aufgabenerstellung erforderlich werden, sind gegebenenfalls weitere Sonderfachleute vom Auftraggeber zu beauftragen.

  • Schiftliche Stellungnungnahmen

    Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.

    • Die Schriftform ist immer dann notwendig, wenn z.B. ein Gutachten Dritten oder mehreren Parteien vorgelegt werden soll.
    • Die Feststellungen des Gutachters für spätere Verwendung z.B. Beweissicherung, Zustandsfeststellungen etc. dauerhaft dokumentiert werden soll.

    Privatgutachten sind auf Grundlage der Feststellungen vor Ort, sowie die Verwertung der einschlägigen Fachliteratur und Normen überzeugend und fundiert auszuarbeiten.


    Damit die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt, sind teure Privatgutacht nur notwendig, wenn sich Gerichtsprozesse anbahnen bzw. anhängig sind.

     

    In der Regel sind nur bedarfsabhängige Begehungsprotokolle / Mängellisten zum Beispiel bei baubegleitende Qualitätskontrollen, Bauabnahmen, Gewährleistungsbegehungen, Schadensaufnahme  etc. erforderlich.

  • Mündliche Stellungnahmen

    Ob ein Gutachten mündlich oder schriftlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und Verwendungszweck.


    • Eine mündliche Beratung kann immer dann erfolgen, wenn nur ein Rat oder Beurteilung von einem unabhängigen Baugutachter eingeholt werden soll z.B. bei einer Immobilienkaufberatung, Bauabnahme etc. 

  • Zerstörungsfreie Messungen

    Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls erforderlich oder beauftragt durch:


    • Wärmebildkamera (Klimaabhängig).
    • Messungen von Oberflächenfeuchte durch elektrische Widerstände.
    • Microwellenmessungen mit einer Eindringtiefe bis zu 30 cm (Bauteilabhängig).
    • Messungen der relativen Luftfeuchte.
    • Innen- und Außentemperatur.
    • Wärmemessungen der Bauteiloberflächen durch Infrarotstrahlung.
    • Der Anemometersensor zum Auffinden von Schwachstellen von Luftdichtheit an Gebäuden.
    • Endoskopie in unzugänglichen Bereichen bzw. mit geringfügigen zerstörenden Maßnahmen (Zustimmung vom Eigentümer erforderlich).
  • Kooperationen

    Leider gehen eine Vielzahl an langjährigen Partnern in den Ruhestand. Wir suchen daher (echte) Kooperationspartner aus allen Fachrichtungen mit entsprechenden Qualifikationen. Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an!


    1. Rechtsanwälte für Baurecht
    2. Ingenieure für Baustatik
    3. Architekturbüro für Bauplanung
    4. Vermessungsingenieure
    5. Gutachter für technische Gebäudeausrüstung (TGA)
    6. Bauunternehmen / Schadensanierer
    7. Brandschutz / Schallschutz
    8. Baubiologen / Gebäudeenergieberater
    9. Gutachter für Immobilienbewertung


Um ein Angebot über die gewünschte Leistungen zu erhalten, füllen Sie das Online-Formular bitte vollständig aus. Bei Fragen, rufen Sie uns unter Tel: +49 (0) 811 / 99 89 12 59 gerne an.


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Allgemeine Angaben

Angaben zum Objekt

Bausachverständiger, Baugutachter und Bauexperte in München, Deutschland, Bayern, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Spanien, Schweiz, Österreich.

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