Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß ist nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifiziert – kompetent, unabhängig und diskret.

Im Rahmen unseres umfassenden Aufgabenspektrums als Bausachverständige und Baugutachter fungieren wir als technische Experten im Bereich der Bautechnik, um die Risiken für Bauherren, Immobilienkäufer sowie Eigentümer zu minimieren.

Baugutachter und Bausachverständiger  für Immoblienkaufberatung und Hauskaufberatung.

Immobilienkaufberatung

Unabhängig davon, ob Sie eine neue oder gebrauchte Immobilie erwerben, stellt der Kauf ohne die Einbindung eines Bausachverständigen ein unkalkulierbares Risiko dar.


Mit unserer IMMOBILIEN-KAUF-BERATUNG reduzieren wir das Risiko, eine mangelhafte, verkaufsoptimierte oder sogar wertlose Immobilie zu erwerben. Durch unsere Risikoabwägung treffen Sie eine fundierte Kaufentscheidung.

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Baugutachter und Bausachverständiger  für Bauherrenberatung, Baubegleitung und baubegleitende Qualitätskontrolle.

Baubegleitung

Allein eine fachkundige Baubegleitung, die rechtzeitig und umfassend beauftragt wird, bietet den bestmöglichen Schutz vor Baumängeln sowie wirtschaftlichen Schäden. 


Eine hundertprozentige Neutralität sowie fachliche Kompetenz bei der Beurteilung der Bauleistungen und der professionelle Umgang mit allen Beteiligten steigern die Akzeptanz bei der Gegenpartei und führen zu einer Reduzierung der Streitigkeiten.

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Baugutachter und Bausachverständiger  für Bauabnahmen und Bauvorabnahmen.

Bauabnahmen

Aufgrund der ungünstigen Rechtsfolgen, die mit der Bauabnahme verbunden sein können, sollte der Bauherr spätestens zum Zeitpunkt der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen. 


Bei bestehenden Mängeln, Streitigkeiten oder Terminverzögerungen empfehlen wir zudem die Beauftragung einer Bauvorabnahme.

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Baugutachter und Bausachverständiger  für Beweissicherung vor Baubeginn.

Beweissicherung

Beweissicherungen vor Baubeginn dienen insbesondere privaten Auftraggebern, wie Bauherren oder Immobilieneigentümern, zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen sowie zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche. 


Wir stärken Ihre Stellung gegenüber der Gegenpartei und verringern dadurch Ihr finanzielles Risiko, das durch langwierige Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten sowie Prozess- und Anwaltskosten entstehen kann.

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Baugutachter und Bausachverständiger  für Gewährleistungsmängel.

Gewährleistung

Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beheben. Die berechtigten Gewährleistungsmängel werden sowohl fotografisch als auch schriftlich dokumentiert, um sie dem Verursacher vorlegen zu können. Mängel sind unverzüglich zu melden; es ist jedoch unbedingt zu unterlassen, eigenständig nach der Ursache zu suchen, beispielsweise durch Öffnen von Bauteilen, oder zu versuchen, die Mängel selbst zu beheben.

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Baugutachter und Bausachverständiger  für Bauschäden und Baumängel.

Bauschäden

Gutachtertätigkeiten im Bereich von Gebäudeschäden umfassen:


  1. Baumängel.
  2. Bauschäden.
  3. Schimmelpilzschäden.
  4. Wasserschäden.
  5. Feststellung des Ist-Zustandes baulicher Anlagen.
  6. Prozessvorbereitung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.
  7. Beweissicherung bei Kündigungen von Bauverträgen.
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