Baugutachter und Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß erbringt Beweissicherungen vor Baubeginn ausschließlich für private Auftraggeber, entweder für die eigene Immobilie oder für Nachbarschaftsgebäude, im deutschsprachigen europäischen Raum sowie in Spanien durch professionelle Beratung und Dokumentation.

Beweissicherung vor Baubeginn
Beweissicherungen vor Baubeginn dienen dem Bauherrn beziehungsweise den Eigentümern von Immobilien zur Abwehr ungerechtfertigter beziehungsweise zur Durchsetzung berechtigter Forderungen bei Schäden an Gebäuden während der Nachbarschaftsbebauung.
Mit einer Beweissicherung stärken Sie Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und reduzieren dadurch Ihr finanzielles Risiko, das durch mögliche zeitintensive Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten sowie Prozess- und Anwaltskosten entsteht.
Baugutachter zur Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten.
- Grundsätzlich führt unser Bausachverständigenbüro Beweissicherungen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes ausschließlich vollständig vor Baubeginn durch.
- Um die im Verlauf der Bauarbeiten entstandenen Bauschäden präzise zu erfassen, ist der Ist-Zustand der Gebäude, soweit zugänglich, im Innen- und Außenbereich vollständig zu dokumentieren. Dies umfasst alle Dachflächen, Fassaden, Decken, Wände und Fußböden.
- Wer eine kostengünstigere Lösung wählt, riskiert, dass das Gutachten seine Aussagekraft verliert.

Grundleistungen im Bereich der Beweissicherung vor Baubeginn.
Die Begutachtung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer zerstörungsfreien Sichtprüfung der unmittelbar erkennbaren und zugänglichen Bauteiloberflächen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes innerhalb des Fachbereichs des Auftragnehmers hinsichtlich:
- Bauteilverformungen, Risse, Beton-, Mauerwerks- und Putzschäden sowie Feuchtigkeitsschäden und Glasbrüche werden erfasst.
- Es werden Funktionsprüfungen beweglicher Bauteile, wie beispielsweise Fenster, Türen und Garagentore, durchgeführt und bei Funktionseinschränkungen dokumentiert.
Um Streitigkeiten zu minimieren, werden, soweit möglich, alle Dachflächen, Fassaden, Decken, Wände und Fußböden, auch in nicht schadhaften Bereichen, dokumentiert. Beschädigungen werden unmittelbar auf den Fotos markiert und in einem Protokoll festgehalten.
Mögliche Sonderleistungen.
- Hohlstellenprüfungen unter Putzflächen, Fliesenbelägen und Parkett können gesondert beauftragt werden.
- Dokumentationen von befestigten Außenflächen, Stützmauern, Einfriedungen und angrenzenden Gehwegen können gesondert beauftragt werden.
Sonstige Beweissicherungen und Zustandsfeststellungen.
- Feststellungen zum Zustand der Bauwerksleistungen und zum Baufortschritt im Falle einer Insolvenz des Bauträgers beziehungsweise Bauherrn.
- Zustandserfassungen bei Bauschäden und Baumängeln
- Zustandsermittlungen bei Schäden durch Mieter.
- Zustandsermittlungen in Messiewohnungen.
- Zustandsfeststellungen bei der Kündigung von Bauverträgen.
