Baugutachter und Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß unterstützt seine Auftraggeber im deutschsprachigen europäischen Raum sowie in Spanien durch professionelle Beratungen beim Erwerb von Immobilien.

Gutachter für Immobilienkaufberatung und Hauskaufberatung.

Immobilienkaufberatung sowie Hauskaufberatung

Mit unserer Immobilienkaufberatung erhalten Sie mehr Sicherheit beim Erwerb von Häusern sowie Eigentumswohnungen, Ferienimmobilien, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung für die Prüfung des baulichen Ist-Zustands Ihrer ausgewählten Immobilie vor einem Notartermin.

Unsere Prüfung der Bausubstanz unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung für oder gegen den Kauf und verschafft Ihnen die notwendige Übersicht für die anschließende Planung sowie die Finanzierung.

Fordern Sie ein Angebot an!
  • Unsere technische Immobilien- und Hauskaufberatung schützt Sie vor kostspiellichen Fehlentscheidungen, indem wir Bauschäden, Mängel, Sanierungsrückstände sowie anstehende Sanierungskosten identifizieren, bevor Sie den Notarvertrag unterzeichnen.

    • Beim Kauf einer Immobilie besteht in der Regel kein Gewährleistungsanspruch für nachträglich entdeckte Mängel. Der Nachweis, dass Mängel vom Auftraggeber arglistig verschwiegen wurden, stellt dabei eine erhebliche Herausforderung dar.

    • Wir reduzieren Ihr Risiko beim Erwerb mangelhafter oder sogenannter Schrottimmobilien, sowohl bei Neubauprojekten als auch bei verkaufsoptimierten, kernsanierten Objekten sowie Bestandsimmobilien.

    • Bei kernsanierten Objekten oder unklaren Beschreibungen beziehungsweise Aussagen empfiehlt es sich, den Notarvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Vorgehensweise bei einer Immobilienkaufberatung.

Das gewünschte Objekt wird im Fachbereich des Auftragnehmers im Rahmen einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Prüfung, abhängig vom Baujahr des Objekts, auf Ausführungsfehler, Bauschäden sowie auf Sanierungstau und hinsichtlich der Funktionsfähigkeit beweglicher Bauteile untersucht.

  • Wir begutachten die Außenfassade, die Dachflächen, den Trockenbau, den Dachstuhl, die Fliesen, die Bodenbeläge, die Innen- und Außentüren, die Fenster, die Treppenanlagen, die Wände, die Decken, die sichtbaren Ver- und Entsorgungsleitungen, die Terrassen- und Balkonbeläge, die Sanitärgegenstände sowie alle sichtbaren und zugänglichen Bauteile, die in den Fachbereich des Bausachverständigen Hans-Jörg Beiuß fallen.
  • Es wird eine stichpunktartige Überprüfung der beweglichen Bauteile hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit sowie ihres baulichen Zustands durchgeführt, beispielsweise bei Fenstern, Türen, Rollläden und Garagentoren.
  • Es werden stichpunktartige Feuchtemessungen durchgeführt, um eine überhöhte Neubaufeuchte beziehungsweise verdeckte Feuchtigkeit sowie mögliche Schimmelpilzgefahren an zugänglichen Bauteilen bei Bestandsimmobilien, insbesondere im Keller, im Dachgeschoss und an bodentiefen Fenstern, festzustellen.
  • Soweit erforderlich, führen wir die Begutachtung befestigter Außenflächen, Stützmauern und Einfriedungen durch.
  • Augenscheinliche Ersteinschätzung zum Zustand der Heizungs- und Elektroanlagen.
  • Situationsbedingte Fragestellungen an den Eigentümer beziehungsweise Makler unter Mitwirkung des Auftraggebers zu bekannten Bauschäden und Baumängeln, nicht genehmigten Um- und Anbauten, Bodenkontaminierungen, Dienstbarkeiten sowie Schadstoffen.
  • Soweit dies in den Fachbereich des Auftragnehmers fällt und die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, werden sämtliche Fragen des Auftraggebers beantwortet.
Gutachter für Beratung beim Erwerb von Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und  Ferienimmobilien.
Sachverständiger in Freising für den Hauskauf sowie den Erwerb von Neubauten und Bestandsimmobilien.

Weitere Leistungen im Rahmen einer Hauskaufberatung.

  • Erste Einschätzung der Umsetzbarkeit geplanter, nicht genehmigungspflichtiger Umbaumaßnahmen und Erweiterungen, soweit dies im Rahmen der Sichtprüfung sowie der vorliegenden Unterlagen möglich ist (ohne energetische Sanierung und technische Gebäudeausrüstung).
  • Visuelle Ersteinschätzung, welche Bauteile bei einem Sanierungsstau oder Bauschäden kurz- oder mittelfristig saniert beziehungsweise vollständig erneuert werden sollten.
  • Augenscheinliche Ersteinschätzung zum Zustand der Heizungs- und Elektroanlagen ohne Funktionsprüfung.
  • Grobkostenschätzungen, sofern vom Auftraggeber gewünscht, für die Beseitigung von Bauschäden und Sanierungsstau. 

Ausführliche mündliche Zusammenfassung über mögliche Risiken auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse sowie deren Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach der Ortsbegehung.

Bei Eigentumswohnungen prüfen wir sowohl das Sondereigentum als auch das unmittelbar angrenzende Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen, soweit zugänglich und offensichtlich, unter anderem das Dach, die Balkone, das Treppenhaus, die Fassaden, der Keller sowie die Tiefgarage.

  • Unterlagen

    Sofern vorhanden, stellt der Auftraggeber folgende Unterlagen vor Ort zur Verfügung: Bauleistungsbeschreibung und/oder Exposee.

  • Unsere Fachgebiete.

    Sofern noch sichtbar, können die nachfolgenden Bauteile begutachtet werden: Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung/WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten sowie sonstige Handwerksleistungen.


    Begutachtung von Bauwerksrissen, „Weiße Wanne“ WU-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton, Abdichtung erdberührter Bauteile, Abdichtung von Innenräumen, luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen, Begutachtung befestigter Außenflächen.


    Begutachtung von Bau-, Feuchte- und Schimmelpilzschäden im Bereich der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, bodentiefen Fensterelementen sowie der angrenzenden Bauteile im Innenbereich.

  • Leistungen nach den jeweiligen Kauf- beziehungsweise Vertragsvereinbarungen.

    • Begleitung der Immobilienabnahme beim Kauf von Neubauimmobilien (siehe Bauabnahme).

    • Baubegleitende Qualitätskontrollen beim Erwerb von Immobilien während der Bauphase (siehe Baubegleitung).

    • Erstellung eines Mängelgutachtens nach dem Erwerb einer mangelhaften Immobilie (beispielsweise bei arglistiger Täuschung).

    • Erstellung eines Mängelgutachtens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (siehe Gewährleistungsbegehung).
  • Mögliche Sonderleistungen.

    • Beratung und Baubegleitung bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen.

    • Plausibilitätsprüfung bei zweifelhaften Angaben im Exposé und/oder bei Angaben des Verkäufers zu Sanierungsmaßnahmen ohne vorliegende Rechnungen.

    • Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt (ausschließlich Vermittlung).

    • Begutachtung durch einen Statiker, falls erforderlich (nur Vermittlung).