Baugutachter und Bausachverständiger Hans-Jörg Beifuß unterstützt seine Auftraggeber in München bei Bauschäden, Baumängeln und Prozessvorbereitung.

Gutachter für Bauschäden, Baumängel und Prozessvorbereitung in München.

Erstellung von Gutachten im Bereich Gebäudeschäden in München.

Baugutachten, Prozessvorbereitung, Beweissicherung sowie gutachterliche Stellungnahmen bei Bauschäden, Baumängeln, Schimmelpilzschäden und Wasserschäden.

Bauberatung bei Neubauvorhaben, Umbauten, Kernsanierungen und Instandsetzungen in München.

Fordern Sie ein Angebot an!
  • Je nach Sachverhalt sind gegebenenfalls nach Absprache die nachfolgenden Unterlagen zur Klärung erforderlich, beispielsweise:

    • Grundrisszeichnungen, Ansichten und Schnitte.  
    • Bauleistungsbeschreibung.
    • Wärmeschutznachweis.
    • Statik.
    • Bodengutachten.
    • Vorhandene Gutachten.
    • Angebote und Rechnungen.
    • Produktblätter des Herstellers von Bauprodukten. 
    • Schriftverkehr, zum Beispiel Aufforderungen zur Mangelbeseitigung, Mängelberichte, Kündigungen und dergleichen. Zum Beispiel Aufforderungen zur Mangelbeseitigung, Mängelberichte, Kündigungen und dergleichen.

Bei zunehmend komplexer werdenden Themenfeldern im Bau- und Immobilienbereich in München beraten wir:

  • private Auftraggeber. 
  • Bauträger und Bauunternehmen.
  • Projektentwickler und Architekturbüros. 
  • Anwaltskanzleien und Steuerberater.
  • Hausverwaltungen und Vermögensverwaltungen.
  • private und industrielle Investoren.
  • öffentliche Auftraggeber.
Bausachverständiger und Baugutachter für Bauschäden und Baumängel in München.
  • Gutachterleistungen erfolgen wie im Auftrag beziehungsweise in der vor Ort vereinbarten Aufgabenstellung beschrieben.

    Die Erstbegutachtung erfolgt in der Regel durch eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung beziehungsweise Feuchtemessung, um die Schadenursache festzustellen beziehungsweise gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen für das weitere Vorgehen zu empfehlen.


    Sollte die Schadensursache im Rahmen des vorgenannten Leistungsumfangs nicht ermittelt werden können, entscheidet der Auftraggeber auf Grundlage der Empfehlungen über das weitere Vorgehen.


    Sind für die Ursachenermittlung interdisziplinäre Maßnahmen und/oder Bauteilöffnungen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beauftragen.


  • Gutachterliche Stellungnahmen in den genannten Fachgebieten.

    Sofern noch sichtbar, können die nachfolgenden Bauteile begutachtet werden: Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung/WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten sowie sonstige Handwerksleistungen.


    Begutachtung von Bauwerksrissen, „Weiße Wanne“ WU-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton, Abdichtung erdberührter Bauteile, Abdichtung von Innenräumen, luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen, Begutachtung befestigter Außenflächen.


  • Beweissicherung, zum Beispiel bei Kündigung von Bauverträgen, Insolvenz, Prozessvorbereitungen und mangelhaften Bauleistungen:

    Eine private Beweissicherung durch einen Sachverständigen stellt ein geeignetes Mittel zur Sicherung von Ansprüchen dar, deren Beweisbarkeit im Streitfall, beispielsweise durch einen weiteren Baufortschritt, verloren gehen kann.


  • Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erfolgt, ist grundsätzlich eine Frage der Beauftragung und des Verwendungszwecks.

    Die Schriftform ist stets erforderlich, wenn beispielsweise ein Gutachten Dritten oder mehreren Parteien vorgelegt wird, um dessen spätere Verwendung, etwa zur Beweissicherung und Zustandsfeststellung, dauerhaft zu dokumentieren, beispielsweise bei Bauprozessen, Gewährleistungsansprüchen und Ähnlichem.


    Eine mündliche Beratung kann stets dann erfolgen, wenn lediglich ein Rat oder eine Beurteilung von einem unabhängigen Baugutachter eingeholt werden soll, beispielsweise bei einer Immobilienkaufberatung, Bauabnahme, Bauschäden an Bestandsimmobilien, Sanierungsempfehlungen etc.


  • Beschädigungsfreie Geräte unterstützende Messungen, falls erforderlich, oder beauftragt.

    • Wärmebildkamera (klimaabhängig).
    • Messungen der Oberflächenfeuchte durch elektrische Widerstände.
    • Microwellenmessungen mit einer Eindringtiefe von bis zu 30 cm (bauteilabhängig).  
    • Messungen der relativen Luftfeuchte.
    • Innen- und Außentemperatur.
    • Wärmemessungen der Bauteiloberflächen mittels Infrarotstrahlung.  
    • Der Anemometersensor zur Ermittlung von Schwachstellen in der Luftdichtheit an Gebäuden.
    • Endoskopie in unzugänglichen Bereichen beziehungsweise mit geringfügigen zerstörenden Maßnahmen (Zustimmung des Eigentümers erforderlich).