Gutachter München für die Gewährleistungsbegehungen nach der Bauabnahme zur Erfassung von Baumängeln und Bauschäden innerhalb der Gewährleistungsfrist in München.

Gutachter für Baugewährleistung in München
Bewertung von Bauleistungen von unserem Bausachverständigenbüro vor Ende der Gewährleistungsfrist, damit keine Baumängel unentdeckt bleiben.
Wir dokumentieren die gerechtfertigten Gewährleistungsmängel in Bild und Schrift zur Vorlage an den Verursacher.
Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.
Vorgang im Rahmen unserer Gewährleistungsbegehung in München.
- Einarbeitung in die bereitgestellten Planungsunterlagen.
- Gemeinsame Feststellung von Gewährleistungsmängeln mit dem Auftraggeber vor Ort.
- Präzise Beschreibung der Mängelsymptome.
- Formal korrekt verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form einschließlich Fotodokumentation.
- Angemessene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.

Auf welche Vorgehensweisen ist bei Auftreten von Mängeln unbedingt zu achten?
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Mängel sollten in keinem Fall selbstständig beseitigt werden.
- Ebenso darf auf keinen Fall versucht werden, die Ursache von Mängeln zu ermitteln, beispielsweise durch Bauteilöffnungen.
- Sollten die genannten Kriterien nicht eingehalten werden, verlieren Sie in der Regel Ihre Gewährleistungsrechte.
