Gutachter für die Beweissicherung vor Baubeginn ausschließlich für private Auftraggeber, entweder für die eigene Immobilie oder für Nachbarschaftsgebäude.

Beweissicherung vor Baubeginn
Beweissicherungen vor Baubeginn dienen dem Bauherrn beziehungsweise den Eigentümern von Immobilien zur Abwehr ungerechtfertigter beziehungsweise zur Durchsetzung berechtigter Forderungen bei Schäden an Gebäuden während der Nachbarschaftsbebauung.
Mit einer Beweissicherung stärken Sie Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und reduzieren dadurch Ihr finanzielles Risiko, das durch mögliche zeitintensive Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten sowie Prozess- und Anwaltskosten entsteht.
Baugutachter zur Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten.
- Grundsätzlich führt unser Bausachverständigenbüro Beweissicherungen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes ausschließlich vollständig vor Baubeginn durch.
- Um die im Verlauf der Bauarbeiten entstandenen Bauschäden präzise zu erfassen, ist der Ist-Zustand der Gebäude, soweit zugänglich, im Innen- und Außenbereich vollständig zu dokumentieren. Dies umfasst alle Dachflächen, Fassaden, Decken, Wände und Fußböden.
- Wer eine kostengünstigere Lösung wählt, riskiert, dass das Gutachten seine Aussagekraft verliert.


Weitere Leistungen im Rahmen einer Hauskaufberatung in München.
- Erste Einschätzung der Umsetzbarkeit (soweit aus der Sichtprüfung sowie den vorliegenden Unterlagen möglich) geplanter, nicht genehmigungspflichtiger Umbaumaßnahmen und Erweiterungen.
- Grobkostenschätzungen (sofern ohne Unterlagen, Bauteilöffnungen und Ähnliches möglich) für die Beseitigung von Bauschäden sowie für die Sanierung bestehender Rückstände.
- Ausführliche mündliche Zusammenfassung über mögliche Risiken auf Grundlage vorhandener Erkenntnisse sowie deren Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach der Ortsbegehung.
- Erstellung eines Begehungsprotokolls (sofern beauftragt) einschließlich Fotodokumentation.
Unterlagen
Sofern vorhanden, stellt der Auftraggeber folgende Unterlagen vor Ort zur Verfügung: Bauleistungsbeschreibung und/oder Exposee.
Unsere Fachgebiete.
Sofern noch sichtbar, können die nachfolgenden Bauteile begutachtet werden: Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung/WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten sowie sonstige Handwerksleistungen.
Begutachtung von Bauwerksrissen, „Weiße Wanne“ WU-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen, Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton, Abdichtung erdberührter Bauteile, Abdichtung von Innenräumen, luftdichte Gebäudehülle, Wärmeschutz und Wärmebrücken, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen, Begutachtung befestigter Außenflächen.
Begutachtung von Bau-, Feuchte- und Schimmelpilzschäden im Bereich der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, bodentiefen Fensterelementen sowie der angrenzenden Bauteile im Innenbereich.
Leistungen nach den jeweiligen Kauf- beziehungsweise Vertragsvereinbarungen.
- Begleitung der Immobilienabnahme beim Kauf von Neubauimmobilien (siehe Bauabnahme).
- Baubegleitende Qualitätskontrollen beim Erwerb von Immobilien während der Bauphase (siehe Baubegleitung).
- Erstellung eines Mängelgutachtens nach dem Erwerb einer mangelhaften Immobilie (beispielsweise bei arglistiger Täuschung).
- Erstellung eines Mängelgutachtens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (siehe Gewährleistungsbegehung).
Mögliche Sonderleistungen.
- Beratung und Baubegleitung bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen.
- Plausibilitätsprüfung bei zweifelhaften Angaben im Exposé und/oder bei Angaben des Verkäufers zu Sanierungsmaßnahmen ohne vorliegende Rechnungen.
- Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt (ausschließlich Vermittlung).
- Begutachtung durch einen Statiker, falls erforderlich (nur Vermittlung).
